Kranken- und Pflegeversicherung

Ihr Versicherungsschutz

Als Rentner können Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung entweder pflichtversichert, freiwillig versichert oder familienversichert sein. Dies hängt insbesondere von Ihren Vorversicherungszeiten ab. Sofern Ihre Krankenkasse feststellt, dass Sie nicht versicherungspflichtig sind, sollten Sie sich beraten lassen, ob der Bescheid rechtmäßig ist bzw. ob eine Versicherungspflicht noch erwirkt werden kann. Häufig sind pflichtversicherte Rentner gegenüber freiwillig versichertet bevorteilt, weil die Beiträge geringer ausfallen können. Teilweise kann aber auch eine nicht eingetretene Versicherungspflicht vorteilhaft sein, weil beispielsweise eine Familienversicherung über Ihren Ehegatten entstehen kann. Diese ist dann beitragsfrei. Weil hier gewisse Einkommensgrenzen zu berücksichtigen sind, die sich in aller Regel jährlich ändern, sollten Sie sich individuell beraten lassen, ob und wie eine Familienversicherung möglich ist und wie sich diese Entscheidung finanziell für Sie auswirkt.

Andererseits wollen einige Rentner nicht in der GKV versicherungspflichtig sein, sondern lieber privat krankenversichert sein. Auch hierzu sollten Sie sich ausführlich beraten lassen, denn diese Entscheidung ist unwiderruflich!

Es gibt zu dem viele privat krankenversicherte Menschen, die eine Möglichkeit suchen, sich wieder gesetzlich krankenversichern zu lassen. Auch hier zeige ich Ihnen die Möglichkeiten auf und unterstütze Sie auf dem Weg zurück in die GKV.

Krankengeld

Weiterhin stehe ich Ihnen für Beratungen rund ums Thema Krankengeld zur Verfügung. Egal, ob Sie die Höhe oder die Höchstbezugsdauer Ihres Krankengelds bezweifeln oder ob die Krankenkasse sich weigert Ihnen Krankengeld zu zahlen, weil der medizinische Dienst Sie „arbeitsfähig geschrieben“ hat, ich berate und vertrete Sie in diesen Angelegenheiten. Die Krankenkassen müssen wirtschaftlich mit den Beitragsgeldern umgehen und versuchen daher, die Krankengeldausgaben zu reduzieren. Dies geht oftmals zu Lasten des Einzelnen. Sofern Sie von der Krankenkasse aufgefordert werden, einen Reha-Antrag oder einen Rentenantrag zu stellen, ist eine individuelle Beratung meines Erachtens unerlässlich. Hier kann es um sehr viel Geld für Sie gehen.

Auch bei Krankengeldkürzungen wegen einer bewilligten Teilrente oder einer Rückforderung wegen überzahltem Krankengeld sollten Sie beraten lassen.

Pflegeversicherung

Sie pflegen privat einen Angehörigen, Nachbarn oder Bekannten? Dann muss die Pflegekasse des Pflegebedürftigen unter gewissen Voraussetzungen Beiträge für Sie zur Rentenversicherung zahlen. Sofern Sie als Pflegeperson nicht in den Genuss von Rentenversicherungsbeitragszahlungen durch die Pflegekasse kommen, sollten Sie sich beraten lassen. Dies gilt auch für Personen, die bereits eine Rente beziehen.