Rechtsgebiete

Als behördlich zugelassener Rentenberater darf ich Sie in folgenden Rechtsgebieten beraten und gerichtlich sowie außergerichtlich vertreten:

  • gesetzliche Rentenversicherung
  • gesetzliche Unfallversicherung
  • übrige Sozialversicherung (gesetzliche Krankenversicherung und soziale Pflegeversicherung), sowie im Schwerbehinderten mit Bezug zur gesetzlichen Rente
  • soziales Entschädigungsrecht
  • betriebliche und berufständische Altersversorgung

Meine Schwerpunkte liegen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung (sofern ein Bezug einer gesetzlichen Rente besteht), sowie bei der Leistungsinanspruchnahme öffentlicher Zusatzversorgungskassen.

Ich biete Ihnen derzeit keine Beratung zum Versorgungsausgleich, zu Leistungen der berufständischen Versorgung, zur Beamtenversorgung oder zu privatrechtlichen Versicherungsverträgen, unabhängig ob es sich um eine Betriebsrente oder eine staatlich geförderte Rente (Riester- oder Rürup-Rente) handelt, an. Zudem kann und darf ich Ihnen keine steuerrechtliche Beratung in Bezug auf die (Betriebs-)Renten anbieten.